1. Nachweis einer Immobilie und Maklervertrag
Bereits durch Bekanntgabe von Immobilienangaben an den Kauf-/ Mietinteressenten, sowie Vermieter, gelten diese Immobilienangebote als durch uns nachgewiesen. Sollte dem Kauf- oder Mietinteressenten die nachgewiesene Immobilie bereits bekannt sein, so ist er verpflichtet, binnen 7 Werktagen uns gegenüber mit entsprechendem Nachweis schriftlich Widerspruch einzulegen. Durch den Nachweis der Immobilie oder aber auch durch schlüssiges, konkludentes Handeln des Kauf- oder Mietinteressenten kommt bereits grundsächlich durch Angebot und Nachfrage ein Maklervertrag zustande. Sämtliche Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe von Objektdaten an Dritte ein Hauptvertrag zustande, so ist der Kauf- oder Mietinteressent, welcher die Objektdaten ungerechtfertigter Weise an Dritte weiter gegeben hat, verpflichtet, der
Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN, Karl-Heinz Schmitz
 ( als Nachweismakler ), Schadenersatz in voller Höhe der entgangenen Gesamtprovision zu zahlen.

2. Provision
Eine Provision gilt als verdient, wenn durch unsere Vermittlung oder schon Aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zu Stande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist nach Rechnungserhalt sofort fällig und zahlbar. Durch eventuelle spätere Aufhebung des Kauf- oder Mietvertrages ( Hauptvertrag ) bleibt der verdiente Provisionsanspruch unberührt.
Für den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Haus- und Grundbesitz, sowie Teileigentum, beträgt die Courtage, welche vom Käufer zu zahlen ist, 3,57 % vom Kaufpreis inkl. 19 % MwSt.
Ausgenommen hiervon ist die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Endverbraucher. In einem solchen Fall beträgt die vom Käufer zu zahlende Provision 2,38 % vom Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. Für diesen  Fall hat Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN ebenso mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Provisionshöhe abgeschlossen.

Für den Nachweis oder die Vermittlung von Mietverträgen beträgt die Courtage ( ab 01.07.2020 ) die 2,38 fache Nettomiete ( Kaltmiete ) inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Courtage ist zahlbar von Vermieterseite. Gleicher Anspruch der Courtage gilt bei Vermittlung von Pachtverträgen. Hierbei kann die Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN, Karl-Heinz Schmitz, allerdings für Pächter und / oder Verpächter provisionspflichtig tätig werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.

3. Gewährleistung
Alle Angaben und Mitteilungen erfolgen gemäß den Angaben des jeweiligen Eigentümers der Immobilie oder Liegenschaft. Insbesondere Angaben zur Größe, Beschaffenheit, Nutzung und Baurechtmäßigkeit der angebotenen Immobilie beruhen auf Informationen und Angaben des Eigentümers.
Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von grob vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen. Weitere oder anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Haftungsansprüche
Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN, Karl-Heinz Schmitz, haftet nicht für Erfüllung von Miet- oder Kaufverträgen. Für wirtschaftliche Schäden aus Nichterfüllung eines
Miet- oder Kaufvertrages kann die
Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN, Karl-Heinz Schmitz, nicht in Regress genommen werden. Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN, Karl-Heinz Schmitz, ist nur als reiner Vermittlungsmakler tätig.

5. Datenschutz
Fa. SCHMITZ IMMOBILIEN, Karl-Heinz Schmitz, behandelt alle zugehenden Informationen vertraulich. Datenschutzbestimmungen werden, soweit von uns möglich, im vollen Umfang eingehalten.

6. Annahme
Mit Rückfrage auf eines unserer Angebote erklärt sich der Kauf- oder Pachtinteressent mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein und nimmt diese an.Durch Auftragserteilung erklärt sich der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie gleichfalls mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein und nimmt diese an.

7. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Rechtslücken.

8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld, soweit gesetzlich zulässig.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher / Maklervertrag als Fernabsatzvertrag

Widerrufsrecht
Ist der Kontakt zu uns, Fa. Schmitz Immobilien Inh. Karl-Heinz Schmitz, über das Internet oder fernmündlich, entstanden und von uns entsprechend bearbeitet worden, so ist ein Maklervertrag gemäß § 312 b Abs. 1 S. 1 BGB, Fernabsatzvertrag geschlossen. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
 Der Widerruf ist zu richten an:Schmitz Immobilien, Karl-Heinz Schmitz, Ostwall 208, 47798 Krefeld - Fax: 02151-930818 - E-Mail: info@immobilienschmitz.de . Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen bis dahin erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.

Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

S C H  M I T Z

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I M M O B I L I E N     /     Leben  &  Wohnen

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